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Allgemeine Informationen


Reisenden wird empfohlen, die politischen, kulturellen und sozialen Traditionen der omanischen Bevölkerung zu respektieren und in der Öffentlichkeit zurückhaltend aufzutreten.

Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Jedoch sollten Ausflüge in das Grenzgebiet zum Jemen, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden, da es dort in der Vergangenheit wiederholt zu Überfällen auf Alleinreisende gekommen ist.

Daneben werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  1. Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren
  2. Orts- und sprachunkundige Touristinnen sollten nach Anbruch der Dunkelheit möglichst nicht alleine, sondern in einer Gruppe ausgehen.
  3. Fahrten ausserhalb des Grossraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr vermieden werden, zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibt
  4. Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden. Zumindest sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (Karte, Kompass, GPS, usw.) sind unbedingt mitzuführen. Bei Abenteuertouren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.
Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen (bei Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate auch mit dortiger Gültigkeit) geachtet werden

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Deutsche Besucher (Touristen und Geschäftsreisende) benötigen für die Einreise nach Oman ein Visum, das man an allen Grenzübergangsstellen erhalten kann.

Es berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat bei einer Einreise. Die Gebühr für dieses Visum beträgt 6 Omanische Rial (ca. 14 Euro). Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer erforderlich, der Personalausweis oder sonstige Passersatzpapiere reichen nicht aus. Deutsche Kinderausweise werden nicht anerkannt. Der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis) ist ausreichend. Das Visum kann für die gleiche Gebühr um einen Monat verlängert werden.

Bei einem bereits vorangegangenen Aufenthalt in Oman kann auch ein Visum zur mehrfachen Einreise beantragt werden. Es berechtigt innerhalb eines Gültigkeitszeitraums von 1 Jahr zu Aufenthalten von jeweils 3 Wochen, wobei zwischen den einzelnen Aufenthalten bis zur nächsten Einreise mindestens 3 Wochen vergangen sein müssen.

Die Gebühr für dieses Visum, das nicht verlängert werden kann, beträgt 10 Omanische Rial. (ca. 24 Euro). Für den Reisepass ist bei Beantragung dieses Visums eine Mindestgültigkeitsdauer von 1 Jahr erforderlich.


Oman/Katar

Aufgrund gemeinsamer Visaregelungen zwischen Oman und Katar sind Inhaber eines Visums von Oman oder Katar berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt.

Die Gebühr für das in Oman erteilte Visum beträgt 6 Omanische Rial (ca. 14 Euro). Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Monat ohne Verlängerungsmöglichkeit.

Oman/Emirat Dubai

Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum oder einen Einreisestempel des Emirats Dubai enthält. Eine zusätzliche Gebühr bei Einreise wird nicht erhoben. Die Dauer der Aufenthaltsberechtigung für Oman richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltsberechtigung für das Emirat Dubai, d.h. für deutsche Besucher und Geschäftsreisende maximal 3 Wochen ohne Verlängerungsmöglichkeit, für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Dubai im Rahmen der Gültigkeitsdauer der ihnen durch das Emirat Dubai erteilten Aufenthaltsgenehmigung.

Oman/Vereinigte Arabische Emirate (außer Dubai) Auch für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise.

Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa finden sich auch auf der Webseite der omanischen Polizei: http://www.rop.gov.om/

Ramadan

Der islamische Fastenmonat Ramadan fällt 2004 in die Zeit von ca. 15./16.10. bis 13./14.11.2004. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen und Getränke sowie andere sinnliche Genüsse wie z.B. Rauchen, Kauen von Kaugummi) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.

Quelle: Auswaertiges Amt Dtl.
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